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BGH, 16.04.1953 - 5 StR 912/52 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 01.04.1952 - 2 StR 59/52
Voraussetzungen für die Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs - …
Auszug aus BGH, 16.04.1953 - 5 StR 912/52
Dies gilt auch dann, wenn die uneidliche falsche Aussage dem Meineid vorangeht (BGHSt 2, 233). - BGH, 25.10.1951 - 4 StR 123/50
Auszug aus BGH, 16.04.1953 - 5 StR 912/52
Wie der Bundesgerichtshof schon mehrfach ausgesprochen hat, scheitert ein Fortsetzungszusammenhang schon daran, daß die Begehungsweise beider Straftaten grundsätzlich verschieden ist (vgl. BGHSt 1, 380). - BGH, 02.12.1952 - 1 StR 437/52
Verurteilung wegen Meineids bei Ableisten eines falschen Offenbarungseides - …
Auszug aus BGH, 16.04.1953 - 5 StR 912/52
Nur wenn im unmittelbaren Anschluß an die Vernehmung eines Zeugen die Beeidigung seiner gesamten Aussage beschlossen und durchgeführt wird, liegt nur eine, beeidigte, Aussage vor (BGH NJW 53, 151).
- BGH, 03.04.1952 - 5 StR 289/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 16.04.1953 - 5 StR 912/52
Falls nach Ansicht der Strafkammer für beide Taten eine Gefängnisstrafe verwirkt war, mußte geprüft werden, ob die Gesamt strafe über sechs Monate betragen würde (vgl.5 StR 289/52 v. 3.4.52). - BGH, 19.06.1952 - 5 StR 178/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 16.04.1953 - 5 StR 912/52
Wenn er sich für die Milderung entscheidet, so hat er - wenn, wie hier, Geldstrafe kaum in Betracht kommen wird - die Möglichkeit, die Strafe bis auf einen Tag Gefängnis herabzusetzen (vgl. RGSt 77, 219 [222], BGH 5 StR 178/52 v. 19.6.52). - RG, 14.10.1943 - 2 D 220/43
Bei der Ermittlung des milderen Gesetzes nach dem § 2 a Abs. 2 StGB. ist der …
Auszug aus BGH, 16.04.1953 - 5 StR 912/52
Wenn er sich für die Milderung entscheidet, so hat er - wenn, wie hier, Geldstrafe kaum in Betracht kommen wird - die Möglichkeit, die Strafe bis auf einen Tag Gefängnis herabzusetzen (vgl. RGSt 77, 219 [222], BGH 5 StR 178/52 v. 19.6.52).